Erfolg der Grünen zum Thema „Nutzung des Gebietes Hausers Kiesgrube“
In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden über die extensive und unerlaubte Nutzung dieses Gebietes durch MotoCross-Fahrer und Mountainbiker.
Abgesehen von dem Lärm gibt es mittlerweile viele Stellen, an denen die Ränder des Sandloches zerstört, die Wurzeln der Bäume freiliegen und diese dadurch ihren Halt verlieren.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat in der Ratssitzung am 22.06.20 eine Anfrage gestellt, ob
- die Nutzung dieses Gebietes als MotoCross-Strecke mit den Kriterien des Landschaftsschutzes übereinstimmt?
- was zukünftig gegen die Zerstörung getan werden kann?
- es Möglichkeiten gibt, dieses Gebiet besser zu schützen?
Nach der Ratssitzung hat die Fraktion einen Antrag auf einstweilige Verfügung an den Kreis Kleve gestellt, etwaige weitere Veränderungen durch eine Gruppe von MotoCross-Fahrern sofort zu untersagen. Diesem Antrag ist stattgegeben worden. Die Gemeinde Rheurdt, vertreten durch den Bürgermeister, und der Kreis Kleve, vertreten durch Landrat Spreen, antworten durch die Untere Landschaftsbehörde:
“(…) Im gültigen Landschaftsplan Nr. 15 Kerken-Rheurdt ist das Landschaftsschutzgebiet „L 1 – Schaephuysener Höhen“ ausgewiesen, in welchem auch die Grube Hauser liegt. Letztere unterliegt damit den einschlägigen Regelungen der Landschaftsschutzverordnung. Die Verordnung formuliert unter anderem ein Verbot, außerhalb von Wegen und Parkplätzen zu fahren oder zu parken, außerhalb von Wegen Rad zu fahren oder Mountainbiking auszuüben; ausgenommen ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr.
Die Grube ist ökologisch besonders wertvoll, da dort offene Sandstellen, besonnte Hänge und eine halboffene Vegetation vorhanden sind. Insbesondere Sandbienen und Wespen sowie Schmetterlinge finden dort einen ökologisch besonders wertvollen Sonderstandort, wie er in der angrenzenden Kulturlandschaft nicht oft anzutreffen ist. Insofern ist eine intensive Nutzung der Grube durch Motocross- und Mountainbike-Fahrer dem Natur- und Landschaftsschutz aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zuträglich. (…)”
Jetzt gilt es, das Gelände derartig unzugänglich zu machen, dass sich das Befahren durch Motocross-Enthusiasten, die Zerstörung der Natur und das Stören von Anwohnern und Erholungssuchenden nicht weiter fortsetzt.
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