Schaephuysener Höhenzug in Gefahr

Ausblick Schaephuysen

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Ökologie am 30.10.2014 wurde eine Vorlage der Verwaltung verhandelt, die beinhaltete, dass ein bestehender landwirtschaftlicher Betrieb einen Rindermaststall für bis zu 500 Rindern, eine Fahrsiloanlage für Mais und einen Güllehochbehälter auf dem Schaephuysener Höhenzug nahe des Wasserhochbehälters beantragt hatte. Auf den ersten Blick ein normaler Bauantrag, wenn das beantragte Objekt nicht im Landschaftsschutzgebiet läge. Es soll an einer der schönsten Plätze des Schaephuysener Höhenzuges errichtet werden. An einem Ort mit einer wunderbaren Fernsicht über Schaephuysen, Lind bis nach Moers und darüber hinaus (s. Foto); ein Juwel des Schaephuyseners Höhenzuges mit Anbindung an den Wanderparkplatzes an der L140. Von hieraus lassen sich Wanderungen durchführen bis zum Oermter Berg. Ein Paradies für Spaziergänger, Jogger, Reiter, Hundebesitzer, Fahrradfahrer.

Einen Tagesordnungspunkt vorher hatte der Ausschuss sich noch über die Dorfinnenentwicklung in Rheurdt informieren lassen, in deren Ausführungen des Planungsbüros besonders auf die Wichtigkeit des gesamten Höhenzuges für Naherholende und den Tourismus hingewiesen wurde.

An diesem wunderschönen Ort soll also ein Agro-Industriestandort errichtet werden, der in seinen Abmessungen für bis zu 250 Rindern wie ein Klotz in der Landschaft stünde mit Emissionen von Geruch, Verkehr und Gülleausbringung. Nebenan ist der Wasserhochbehälter, der die Gemeinde mit Trinkwasser versorgt und demnächst noch erweitert wird. Auch der Hinweis der Verwaltung, dass der Wind immer aus SüdWest bläst und damit die Schaephuysener Bevölkerung nicht behelligt, hilft nicht, dieses Bauvorhaben zu unterstützen.

In Landschaftsschutzgebieten bestehen in der Regel nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung. Verboten sind jedoch insbesondere alle Handlungen, die den „Charakter“ des Gebiets verändern. So kann der Umbruch einer Wiese zur Gewinnung von Ackerland untersagt werden, wenn das Gebiet von Grünland geprägt ist. Die Regelungen zur Bebauung in der freien Landschaft (im Außenbereich) sind in Landschaftsschutzgebieten verschärft und in der Regel ist hier eine Neubebauung prinzipiell verboten.

Trotz dieser deutlichen Einschränkungen des Baurechtes hat die Verwaltung eine Stellungnahme an die Kreisverwaltung geschickt -von der die grüne Fraktion vermutet, dass diese positiv formuliert wurde. Deren Inhalt hat dem Ausschus jedoch nicht vorgelegen. Auch die Vereinbarung, Bauvoranfragen dem Ausschuss umgehend mitzuteilen, damit dieser sich damit beschäftigt kann, wurde nicht berücksichtigt. Leider hat die Mehrheit des Ausschusses dem Antrag zugestimmt. „Gemäß §35 Baugesetz ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentlichen Belange nicht entgegenstehen.[…]“ so heißt es in der Vorlage der Gemeindeverwaltung. Die grüne Fraktion behauptet, dass hier massiv öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Bisher war der Höhenzug -nicht nur wegen des Landschaftsschutzes- für alle Parteien schutzwürdig. Die grüne Fraktion möchte, dass dieses so bleibt. Wie soll man demnächst verhindern, dass eventuell weitere Gebäude auf dem Höhenzug gebaut werden?

Die grüne Fraktion stehen den Anstrengungen der Landwirte positiv gegenüber, wenn sie sich verändern, expandieren und ihre Existenz erhalten wollen; aber am richtigen Ort.

Frank Hoffmann

Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen Rheurdt

 

Hier die Verwaltungsvorlage als PDF zum Download

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