Der Spaß wird nicht verboten! LEP

Die Darstellungen der Folgen des Landschaftsplanentwurfes für Rheurdt stellen leider NICHT richtig die tatsächlichen Nutzungseinschränkungen dar:
Die pauschale Behauptung das Angeln, Bootsfahren und Schlittschuhlaufen sei in den Kuhlengewässern des geplanten Naturschutzgebietes “Rheurdt-Schaephuysener Kuhlenzug” nicht mehr erlaubt, stimmt nicht. Vielmehr gilt Folgendes:
Für Schlittschuhlaufen gilt die Regelung gem. der sog. Unberührtheitsklausel, dass das Schlittschuhlaufen auf den Teichen an Schloss Bloemersheim, den Hacksteinkuhlen und der Kleinen Parsick aufgrund des hohen Erinnerungs- und Brauchtumswertes erlaubt sind. Angeln: Auch hier gilt dass das ordnungsgemäße Angeln an Stegen, Kuhlhäusern, bebauten Ufern erlaubt ist. Für Bootsfahren gilt, dass alle bei Inkrafttreten des Landschaftsplanes rechtmäßig ausgeübten Nutzungen weiterhin erlaubt sind.

 

Geradezu widersinnig erscheint es uns, dass in der Dorfentwicklungsplanung der „Schönheit der Landschaft“ ein hoher Stellenwert zugebilligt wird, andererseits den (natur-)schutzwür­digen Teilen dieser Schönheit keinerlei Schutzbedürftigkeit zuerkannt werden soll. Zählt nur Eigennutz betroffener Grundbesitzer? Naturschutz dient letztlich der Allgemeinheit! Wie der Landschaftsplanentwurf für Rheurdt zeigt, ist aber der Naturschutz durchaus mit den Interessen der Landnutzer einschließlich der Freizeit- und Erholungsnutzung vereinbar!

 

Wir sind besorgt über eine fachlich falsche Darstellung des Bürgermeisters über die zu erwartenden Folgen eines Landschaftsplanes und fragen uns, ob eine derartige Einseitigkeit den berechtigten Schutzanforderungen der Landschaft im Ökodorf Rheurdt gerecht wird. Wenn, wie es in Rheurdt zu beobachten war, das Abstimmungsverhalten des Gemeinderates auf bewusst falscher Interpretation des Gesetzes getroffen wird und auf eine fachlich zutreffende Grundlage großzügig verzichtet wird, ist dies sicher nicht gut.

Die Landschaftsplanung ist in NRW seit 25 Jahren verpflichtend umzusetzen. Der Kreis Kleve hatte sich dieser Pflicht mit fadenscheiniger Argumentation jahrzehntelang entzogen. Nun droht wohl der Weltuntergang? Die im Kreis Wesel bereits seit Jahrzehnten gültigen Landschaftspläne lassen die Menschen durchaus die Landschaft bewirtschaften! Stimmungsmache „Die Grünen sind Schuld“ auf der Grundlage bewusst falscher Interpretation macht die einseitige Abwägung nicht besser! Der fachlichen Auseinan­dersetzung gibt das keine Ehre!

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