13.4.2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.3.2012.
Sie werden eine „Dorfentwicklungsplanung“ vermutlich nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung klassifizieren wollen!
Ihre Auffassung zur Auftragsvergabe teilt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor überhaupt nicht.
Ihre Ausführungen gehen am Kern des Sachverhaltes, nämlich Ihrer Vorwegnahme der Entscheidung des Gemeinderates in einer nicht übertragbaren gesetzlichen Aufgabe, gänzlich vorbei!
Im Rahmen seiner Aufgaben nach § 41 (1) t) Gemeindeordnung – der Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen – hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie am 7.7.2011 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie beschließt, die Dorfentwicklungsplanung in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen. Die Dorfentwicklungsplanung einschließlich Verkehrskonzept soll im Herbst 2011 beraten werden. Dabei sollen die ersten Planungsschritte beschlossen werden.“
Damit ist auch Ihren Unterlagen zweifelsfrei der Entscheidungswillen des Gemeinderates zur Festlegung von Planungsschritten nachlesbar. Behandlung und Beschlussfassung dieses Themas hat im Gemeinderat noch nicht stattgefunden und steht aus! Die Ausschuss-Sitzung Herbst 2011 wurde seitens des Ausschuss-Vorsitzenden für entbehrlich gehalten. Die beschlossene und terminierte Beratung wurde Ihrerseits in der folgenden Sitzung im März 2012 – übrigens entgegen oben genannter Beschlusslage – nicht auf die Tagesordnung genommen. In dieser Sitzung wurde bekanntlich ausschließlich ein Antrag meiner Fraktion zur Dorfentwicklung beraten.
Strategische Ziele nach GO, die Inhalte einer möglichen Dorfentwicklungsplanung definieren, sind bis heute nicht festgelegt und von Fachausschuss und Gemeinderat zunächst noch zu beschließen!
Ihrer Auftragsvergabe „Bestandsaufnahme“ fehlt demzufolge die Grundlage!
In der Sache: Sie verweisen auf Unterlagen des Architekturzentrum Grafschaft Moers von 2009, auf deren Grundlage Beratungen der Fraktionen erfolgt sind. Entwicklungen seit 2009 sind erheblich anders verlaufen, als der Architekt dies erwartet hat. Kostenkalkulationen zum Ausbau der Hauptschule, eines Mensaneubaus etc machen dies mehr als deutlich! Ein Schluss bleibt: Es muss eine aktuelle und konkrete Definition der Planungsziele erfolgen und zwar durch den Gemeinderat und keineswegs durch einen Bürgermeister.
Ich frage mich nach Kenntnis Ihrer Schreiben vom 6. und 14.3.2012 – einmal abgesehen von Ihrer unzulässigen Auftragsvergabe bevor der Gemeinderat dem Ganzen eine Grundlage gegeben hat – ob eine Auftragsvergabe „durch freihändige Vergabe für den ersten Arbeitsschritt“ nicht die Pflicht der Gemeinde umgeht, eine Ausschreibung nach VOL vorzunehmen? Eine Auftragsvergabe müsste nach meiner Kenntnis der zugrunde liegenden Gesetze, Verordnungen etc. im Rahmen der Gesamtkosten erfolgen (gem. Architekturzentrum eine Summe von geschätzten 200.000 Euro). Selbst eine geringere Höhe verpflichtet bereits zur vollen Anwendung der Ihrerseits erläuterten gesetzlichen Vorgaben!
Hierzu erwarte ich in der nächsten Fachausschuss-Sitzung Ihre fachliche Begründung!
Ihre heutige Interpretation „das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme und –analyse soll zunächst der weiteren Beratung im Fachausschuss und der weiteren Ideenfindung dienen…damit werden keine Vorentscheidungen irgendwelcher Art getroffen“ gehört in den Bereich der Mythen – ich kann derartige Behauptungen überhaupt nicht nachvollziehen und finde sie als zynisch.
Deshalb erkläre ich für meine Fraktion:
Die Festlegung strategischer Ziele „Dorfentwicklung“ ist nicht übertragbare Aufgabe des Gemeinderates! Eine gesplittete Auftragsvergabe vor einer Definition der strategischen Ziele im Gemeinderat widerspricht dem Planungs- und Haushaltsrecht und ist in der Sache falsch! Sie gefährden zudem durch Ihre gewählte Arbeitsweise die Möglichkeit einer Landesförderung.
Sie haben hierdurch nachhaltig die Rechte meiner Fraktion eingeschränkt, was ich hiermit ausdrücklich rüge! Eine derartige Vergabe von Aufträgen ist nicht zu dulden!
Ihre Vorwürfe einer „Art von Brunnenvergiftung“ weise ich aufs Schärfste zurück. Ihre geschilderten Ahnungen und Empfindungen gehören in den Bereich Ihrer Privatsphäre und werden nicht weiter kommentiert.
Selbstverständlich komme ich Ihrer Bitte nach, unsere Korrespondenz zu dieser Thematik zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Währisch-Große
Fraktionsvorsitzende
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