Photovoltaik auf Dächern

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Antrag Einführung eines Förderprogramms für Solaranlagen in Rheurdt

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24 März 2021 das Klimagesetz von 2019, als unzureichend eingestuft und bis Ende 2022 eine Reform verlangt. Das Klimagesetz ist den Richtern aus Karlsruhe zufolge teilweise verfassungswidrig, weil es die Folgen der Klimakrise nicht ausreichend begrenzen würde und so die Freiheitsrechte der folgenden Generationen verletzt werden.

Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet das Klimagesetz nachzubessern und insbesondere im Energiesektor sollen die CO2 Emissionen stark reduziert werden. Bis 2030 soll der Bereich gut ein Drittel mehr CO2 einsparen, als bisher geplant. Das wird sich insbesondere in einer Erhöhung der CO2-Bepreisung niederschlagen und daher Auswirkungen Strompreise und Kraftstoffpreise haben, aber auch auf Öl und Gas für Heizungen beispielsweise.

Ein sinnvolles Mittel, um diesen absehbaren notwendigen finanziellen Belastungen für viele unser Bürger*innen zu entgehen , und gleichzeitig etwas für lokale Handwerker*innen und Klimaschutz zu tun, ist das Errichten von privaten Solaranlagen. Solaranlagen lohnen sich finanziell sowohl für die Bürger*innen, als auch für die Kommune selber und gleichzeitig können wir so unsere eigenen Lebensgrundlagen schützen, da wir den Klimaschutz in der Kommune vorantreiben. Wie wichtig Klimaschutz ist, ist uns allen in dieser derzeitigen Hitzewelle noch einmal bewusst geworden.

Die Kosten für Solaranlagen sind in den letzten Jahren dramatisch gesunken. Aus dem Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist trotzdem zu entnehmen, dass in den ersten vier Monaten dieses Jahres nur 14 neue Solaranlagen in Rheurdt errichtet wurden. Die Gesamtleistung der Anlagen entspricht 109 Kilowatt , dass entspricht etwa mehr, als 27 Kilowatt pro Monat. Die sinkenden Kosten lassen sich also nicht in den Zubau Raten wiedererkennen.

Vor diesem Hintergrund haben sich kleine, wie große Kommunen in NRW dazu entschieden Förderprogramme für Solaranlagen ins Leben zu rufen und so einen Anreiz für Bürger*innen zu setzen und hoffentlich die Zubau Raten zu steigern. Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragen daher die Verwaltung auch so ein Förderprogramm zu etablieren. Als Vorlage dazu könnte zum Beispiel das Förderprogramm der Stadt Aachen dienen. Darin gibt es eine fein abgestufte Förderung, durch die Kommune, je nach Art und Größe der Anlage.

Für die in den ersten vier Monaten neu errichteten Anlagen in Rheurdt wäre 13.000 Euro Förderung fällig gewesen, dass heißt für ein Jahr ca. 40.000 Euro. Um einen ähnlich hohen Zubau, wie beispielsweise in 2010 zu erlangen beantragen wir: Das im Haushalt vorgesehene Budget für diese Förderung möge jährlich 120.000 Euro betragen. Ist das Jahresbudget ausgeschöpft kann im betreffenden Jahr keine weitere Förderung mehr stattfinden. Nicht ausgeschöpftes Budget wird auf das Folgejahr übertragen.

Für 2021 schlagen wir vor, mit einem Sonderbudget von 60.000 Euro im Juli zu starten, um angemessen auf die veränderte Sachlage, durch das Bundesverfassungsgericht zu reagieren und in eine lebenswerte und gerechte Zukunft angemessen zu investieren.

Auch im ersten Treffen des Klimaschutzbeirates haben sich informierte Bürger*innen ein solches Förderprogramm gewünscht und auf Programme in anderen Kommunen verwiesen. Es ist also eine Empfehlung des Beirats zu erwarten.

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