Schulfeste organisieren, Ausflüge begleiten, Kuchen backen, Würstchen verkaufen, Hausaufgaben überwachen, Schulweg sichern, Klassenräume gestalten, spenden und Spenden sammeln, Lehrerinnen unterstützen… – Eltern werden auf vielfältige Weise in das Schulleben ihrer Kinder eingebunden. Dass Eltern aber auch inhaltlich bei pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Belangen ihrer Schule mitwirken dürfen, ist allgemein üblich. Doch dass Eltern das Anrecht haben,-neben der Schulpflegschaft- auf eine weitere gewählte Vertretung -nämlich der Stadtschulpflegschaft-, ist wenig bekannt.Laut § 76 des NRW Schulgesetzes „Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen“ und dem § 72 „Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten“ ist es allgemein üblich, dass Vorsitzende einer Stadtschulpflegschaft mit beratender Stimme im Schulausschuss vertreten sind.
Nun hat die Gemeinde Rheurdt jedoch keine verschiedenen Schulformen, aus denen eine Stadtschulpflegschaft gebildet werden kann. Dennoch macht es die Gemeindeordnung möglich.
In einem Ausschuss können Vertreter und Vertreterinnen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von seinen Entscheidungen vorwiegend betroffen werden, als Sachkundige Einwohner zu den Beratungen hinzugezogen werden. Im Schulausschuss sind z.B. bisher auch die Vertreter der Kirchen und die Schulleitung eingeladen.
Beschlußvorschlag:
Der Gemeinderat möge beschließen, die Schulpflegschaftsvorsitzende/den Schulpflegschaftsvorsitzenden im Sinne einer Sachkundigen Einwohnerin/eines Sachkundigen Einwohners als beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen.<xml> </xml>
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