Stellungnahme zur Resolution der CDU-Fraktion Rheurdt zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes

Fachlich falsch und tendenziös interpretiert wird seitens der CDU-Fraktion Stimmung gegen die geplante Landesentwicklungsplanung gemacht. Ziel des LEP ist es auch, den für die landwirtschaftlichen Flächen bedrohlichen riesigen Flächenverbrauch in NRW zu bremsen. Damit wird keineswegs eine Siedlungsentwicklung unmöglich gemacht, sondern die Bemühungen müssen verstärkt werden, um bauliche Entwicklung nach innen und in Ortsrandabrundungen zu nutzen! „Das macht das Geschäft der Verwaltung nicht einfacher, aber die wichtigen Zukunftsaufgabe müssen auch in kleinen Gemeinden konstruktiv angegangen werden,“ äußerte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Elke Währisch-Große.

Die Rheurdter Grünen sehen die notwendigen LEP-Entwürfe vielmehr als aktuellen Diskussionsstand, zu dem nun an vielen Stellen Argumente gewogen und berücksichtigt werden. „Wir vermissen vielmehr Aktivitäten der CDU, um den Verbrauch kostbarer landwirtschaftlicher Flächen einzudämmen. Diese scheint kritiklos hingenommen zu werden.“ so Währisch-Große

Die geplante Resolution wird von der Fraktion Bündnis90 Die Grünen abgelehnt!

 

Landesplanerische fachliche Argumentation:

Die Resolution befasst sich einseitig mit der Thematik einer Siedlungsflächenentwicklung und lässt die wichtigen Themen der Daseinsvorsorge für die Bürger von Rheurdt außer Acht.

Die Berücksichtigung dieser Themen hat die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen bereits in der Sitzung des letzten Ausschusses für Ökologie eingefordert und beantragt diese in die Stellungnahme der Gemeinde zum Landesentwicklungsplan aufzunehmen (Anlage).

Diese Themen sind:

  • Schutz der Rheurdter Bürgerinnen und Bürger vor den geforderten erheblichen Erhöhungen der Lärmemissionen des Flughafens Weeze (Ausbau als landesbedeutsamer Flughafen).
  • Gleichgewichtige Behandlung der typischen schutzwürdigen Kulturlandschaft der Gemeinde Rheurdt mit dem Rheurdt-Schaephuysener Höhenzug und der typischen niederrheinischen Bruchlandschaft in Zusammenhang mit geplanten Straßen und Siedlungsentwicklungen.
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes auch bei der  örtlichen räumlichen Planung.

Zu diesen Themen wurde keine positive Beschlussfassung getroffen. An Stelle dessen soll nun eine überzogene Forderung nach Siedlungsflächenentwicklung per Resolution eingefordert werden. Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat hierzu eine andere Auffassung und versteht insbesondere nicht die einseitige und unabgewogene Darstellung der CDU Fraktion auf der Ebene der Landesentwicklungsplanung.

Die im Landesentwicklungsplan Ziel 6.2 beabsichtigte Ausrichtung der Siedlungsflächenent­wicklung auf leistungsfähige Ortslagen wird grundsätzlich begrüßt. Die vielfach geforderte Sicherung des Freiraums, insbesondere für die Landwirtschaft ist notwendig und kann nur durch eine übergeordnete Planung (Landes-, und Regionalplanung) in die Realität umgesetzt werden. Konsequenterweise gibt der Entwurf des Landesentwicklungsplans für kleinere Ortsteile (kleiner 2.000 Einwohner) vorrangig eine Eigenentwicklung ohne größere Siedlungsflächenerweiterungen vor. Dabei wird ausdrücklich hervorgehoben, dass dies nicht zu einer Benachteiligung dieser Orte führt.

 Zitat LEP-Entwurf vom 25.06.20143, Seite 38:

„ Gleichwohl sind in ländlich strukturierten Räumen durch eine aktive, integrierte Dorfent­wicklung eine angemessene Daseinsvorsorge und eine Attraktivierung der Dorfkerne anzustreben, um diese nachhaltig zu sichern.“

 Die beabsichtigten Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für eine attraktive Siedlungs­flächenentwicklung kleinerer Orte nach Innen und eine angemessene Entwicklung im Sinne einer Ortsrandabrundung entspricht einer sinnvollen gesamträumlichen Entwicklung.

In diesem Sinne wird der Entwurf des Landesentwicklungsplanes von der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen unterstützt.

 

 

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